Strengere Regeln bei offenen Immobilienfonds
Offene Immobilienfonds sind auch bei privaten Anlegern beliebt. Jedoch gibt es seit einiger Zeit deutlich strengere Regeln, die Anfang sowie nochmals Mitte dieses Jahres in Kraft traten.
Offene Immobilienfonds: Beliebt bei Privatanlegern
Offene Immobilienfonds sind bei privaten Anlegern eine beliebte Geldanlage. Die Fonds werben damit, dass sich das Risiko durch die Risikostreuung in Grenzen hält. Dabei beteiligen sich offene Immobilienfonds vorwiegend an gewerblichen Immobilien. Das gibt privaten Anlegern auf einfache Weise die Möglichkeit, sich an gewerblichen Großprojekten zu beteiligen. Zumeist kommen für offene Immobilienfonds große Bürokomplexe infrage, aber auch die Beteiligung an neuen, großen Einkaufszentren wird Anlegern durch Fonds der Art auf ermöglicht.
Verschärfte Regelungen betreffen Neuanleger
Neue Regelungen bei offenen Immobilienfonds sollen verhindern, dass Anleger das einmal angelegte Kapital bei Krisen massenhaft schnell abziehen können. Denn dieses Verhalten kann schnell zu einer Abwertung der Fonds führen. Deshalb gibt es seit Anfang dieses Jahres eine neue Mindesthaltefrist von zwei Jahren. Somit binden sich Anleger für mindestens zwei Jahren an diese offenen Immobilienfonds. Ein schneller Ausstieg wird dadurch verhindert. Aber bei dieser Regelverschärfung allein blieb es nicht, denn sei Mitte des Jahres 2013 traten noch weitere Regelungen in Kraft. Und zwar fällt zunächst der Freibetrag weg, der zuvor bei 30.000 Euro lag. Zugleich ist die Abgabe der Fondsanteile nicht mehr mehrmals im Jahr möglich, sondern laut den neuen Regelungen beschränken sich die Abgabemöglichkeiten auf einmal im Jahr. Von diesen neuen Regelungen sind Neuanleger betroffen, die sich seit dem 22. Juli dieses Jahres für eine Anlage in offene Immobilienfonds entscheiden.